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PGR-Wahl 2012 Gut, dass es die Pfarre gibt….
Am 18. März 2012 findet die Pfarrgemeinderatswahl statt.
Damit Pfarre lebendig ist, er-leb-bar wird, braucht es Menschen, die bereit sind, Zeit und Wissen zu investieren. Sie tun dies als ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in unterschiedlicher Intensität. Wir laden Sie daher alle ein, um gemeinsam „Kirche“ zu gestalten. Wer an einer Mitarbeit interessiert ist, meldet sich bitte bis 4. Februar beim Pfarrer oder einem Pfarrgemeinderat.
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Aufgaben des Seelsorgers und des Pfarrgemeinderates (PGR) in der Pfarre. Der Ausdruck Seelsorge (lateinisch: cura animarum) ist eine im Deutschen geschichtlich gewachsene Bezeichnung, die sich aus den Wörtern Seele und Sorge zusammensetzt. Eine direkte Entsprechung gibt es in der Bibel nicht. Dort begegnen Ausdrücke wie Paraklese, was man im weitesten Sinne mit Begleitung, im engeren Sinne mit Ermutigung, Ermahnung und Tröstung wiedergeben kann. Eine einheitliche Definition von Seelsorge gibt es nicht. Wohl aber besteht ein weitgehender Konsens dahingehend, dass es sich bei Seelsorge um ein Gespräch im kirchlichen Kontext handelt. Man könnte Seelsorge auch bezeichnen als ein motiviertes Bemühen um den Menschen in seiner Ganzheitlichkeit und dessen Beziehung zu Gott.
Der Hl. Paulus an den jungen Bischof Timotheos; „Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht; weise zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und geduldiger Belehrung. Denn es wird eine Zeit kommen, in der man die gesunde Lehre nicht erträgt, sondern sich nach eigenen Wünschen immer neue Lehrer sucht, die den Ohren schmeicheln; und man wird der Wahrheit nicht mehr Gehör schenken, sondern sich Fabeleien zuwenden.“ (2Tim 4,2-5)
Neben dem Kirchenvorstand ist der Pfarrgemeinderat (PGR) eines der beiden Gremien für die Mitverantwortung der Laien in der katholischen Kirche. Er soll dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde dienen und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet. In diesem Sinne soll er zum Einen als Organ des Laienpastorats verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d.h. die Mitarbeit der Laien am weltlichen Dienst fördern und selbst durchführen (wie z.B. karitative und soziale Aufgaben, Bildungsangebote, Feste usw.). Er soll im Zusammenwirken mit allen Kräften einer Gemeinde das vielfältige Gemeindeleben wahrnehmen und seine weitere Entfaltung fördern. Zum Anderen dient der Pfarrgemeinderat aber auch der Beratung und pastoralen Unterstützung des Pfarrers (Pastoralteams). Wahlberechtigt sind alle katholischen Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates können wie folgt zusammengefasst werden: ·
- Der PGR soll in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam das leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrnehmen, seine Entfaltung fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitwirken.
- Im Bereich der Pastoral soll der PGR den Pfarrer bei der Ausübung seines Amtes beraten und Unterstützen. Der Pfarrer ist verpflichtet, in wichtigen Fragen der Pastoral den PGR anzuhören und sich vor einer Entscheidung von ihm beraten zu lassen.
- Als Organ des Laienpastorats kann und soll der PGR, insbesondere im Hinblick auf soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben der Gemeinde eigenverantwortlich tätig werden.
- Der PGR fördert und koordiniert die verschiedenen Einrichtungen und Initiativen vor Ort und stimmt die Dienste und Aufgaben in der Pfarrgemeinde aufeinander ab.
- Dabei hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Voraussetzungen für das Wirken der verschiedenen Gruppen in der Pfarrei vorhanden sind bzw. geschaffen werden. Auch die Initiierung und Förderung der Kooperation mit anderen Gemeinden des Pfarrverbandes obliegt dem PGR.
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